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dokumente:schulordnung

Schulordnung der Grundschule Wachtum (Februar 2024)

Hauptstraße 6

49624 Wachtum

z. Zt. Gelbrink 1, Dachgeschoss in der Gelbrinkschule

49624 Löningen

Telefon: 05432 – 5955751

Email: verwaltung@gs-wachtum.de

Präambel

Unsere Grundschule Wachtum ist mehr als nur ein Ort des Lernens - sie ist der Lebensraum für viele kleine und große Menschen, an dem sich alle wohl fühlen sollen. Unser Leitbild „Wir - gemeinsam einzigartig“ steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen, eine gemeinsame Atmosphäre des Respekts, der Toleranz und der Akzeptanz zu schaffen. Wir glauben daran, dass Wertevermittlung das Fundament einer gelingenden Schulgemeinschaft bildet. In diesem Sinne fördern wir eine Kultur des Vertrauens, der gegenseitigen Achtung, der Hilfsbereitschaft und der Gewaltlosigkeit. Konflikte sollen friedlich gelöst und mit Anerkennung, Mitmenschlichkeit, Wertschätzung, Selbstkritik und Konfliktfähigkeit umgegangen werden. Modernen, zeitgemäßen Unterricht verstehen wir als Schlüssel zur Vorbereitung unserer Schülerinnen und Schüler auf die Zukunft. Genauso wichtig ist es uns, die ganzheitliche Gesundheit unserer Kinder zu fördern und ein Bewusstsein für körperliche, geistige und soziale Gesundheit zu stärken. Die Grundschule Wachtum sieht in der Kooperation mit Eltern, Erziehungsberechtigten und der lokalen Gemeinschaft einen essenziellen Bestandteil, um eine optimale Lernumgebung zu schaffen. Durch die Kultivierung eines partnerschaftlichen Austauschs können das Engagement und die Leistungen jedes Einzelnen wahrgenommen und gewürdigt werden. Diese Schulordnung dient als verbindlicher Rahmen für unser Miteinander und wurde in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien erarbeitet und akzeptiert. Sie unterstreicht unsere gemeinsamen Werte und Normen und wird durch die Gesamtkonferenz gemeinschaftlich getragen.

A. Geltungsbereich

Die Schulordnung bildet eine Ergänzung zu allen bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, die den Schulbetrieb in Niedersachsen inhaltlich und organisatorisch regeln, wie

  • das Niedersächsische Schulgesetz und weitere die Schule betreffenden Gesetze
  • die Versetzungsverordnung und weitere Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
  • den Grundsatzerlass über die Arbeit in der Grundschule und andere Erlasse

Sie gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und Besucher der Schule und findet Anwendung bei allen schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Unterrichts und des Schulgeländes. Rechtsgrundlage der Schulordnung ist das Schulverhältnis (Erl.1 zu § 58). Es ist gestützt auf das Recht auf Bildung und die allgemeine Schulpflicht nach Art 1 und 2 NV. Das Schulgelände umfasst das Schulgebäude und den Pausenhof in Wachtum sowie die für den Schulsport genutzten Anlagen der Stadt Löningen. Die Amtssprache ist Deutsch.

B. Allgemeine Bestimmungen und Verhaltensregeln

1. Notfälle

Für den Fall von Notfällen gelten die festgelegten Notfallpläne und Brandschutzbestimmungen. Jeglichen Anweisungen des schulischen Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten, insbesondere den Weisungen der Lehrkräfte. Die genauen Einzelheiten sind den Sicherheits-, Notfall- und Brandschutzkonzepten zu entnehmen.

2. Wertgegenstände, Haftungsausschluss und Nutzung digitaler Endgeräte

Die Schule haftet grundsätzlich nicht für die mitgebrachten (Wert-)Gegenstände der Schülerinnen und Schüler. wie auch Smartwatches bzw. Handys und Spielzeuge. Während des regulären Schulbetriebs ist die Nutzung von internetfähigen Mobilfunkgeräten (auch Smartwatches) und anderen elektronischen Geräten untersagt. Missbräuchliche Verwendung solcher Geräte, wie beispielsweise Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Täuschungsversuche, kann zu schulrechtlichen Konsequenzen führen und in schweren Fällen auch straf- und zivilrechtliche Folgen haben. Lediglich in Absprache mit der Klassenlehrkraft sind Ausnahmen zugelassen, wie beispielsweise das Mitbringen von Kuscheltieren zur Erleichterung des Schulalltags oder in familiären Ausnahmesituationen. Die Schule stellt eigene Bälle, Spielgeräte und verschiedene Spiele für die Pausen, die Betreuungszeit sowie den Ganztag zur Verfügung.

4. Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen

Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Dazu zählen beispielsweise Messer, Schlagringe, Baseballschläger, gefährliche Werkzeuge, Feuerwerkskörper und Reizgas. Auch Gegenstände wie Streichhölzer, Feuerzeuge oder selbstgefertigte Objekte, die anderen Schaden zufügen könnten, sind verboten. Unerlaubte Gegenstände werden eingezogen und in der Regel nur persönlich an die Eltern zurückgegeben.

5. Fotografie und Filmaufnahmen (EU-DSGVO)

Fotografieren, Filmen oder die Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen auf dem Schulgelände und im Gebäude sind grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt die Zustimmung der abgebildeten Personen oder entsprechende Einverständniserklärungen der Schule vor.

6. Aushänge und Veröffentlichungen

Aushänge von Plakaten und sonstigen Mitteilungen (Flyer, Handzettel, Werbung) bedürfen vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung.

7. Gegenstände, Bekleidung und Fundsachen

Störende Gegenstände und Kleidung, die den Unterricht beeinträchtigen oder den Schulfrieden stören könnten, können von Lehrkräften untersagt werden. Alle Fundsachen, die bis zum Ende des Schulhalbjahres nicht abgeholt wurden, werden ordnungsgemäß entsorgt. Fundsachen können in speziellen Behältern im Eingangsbereich der Grundschule eingesehen werden. Für Fundsachen in den Sportanlagen (Sporthalle, Bäder) ist Kontakt mit den Hallenwarten bzw. Schwimmmeistern aufzunehmen.

8. Parken, Flucht- und Transportwege, Fahrräder

Erwachsene, die Schülerinnen und Schüler bringen oder abholen, nutzen bitte die vorgesehenen Parkplätze. Das Halten, Ein- und Aussteigen im Feuerwehrbereich, auf der Busspur oder im Einfahrtsbereich des Schulhofes ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Flucht-, Verkehrs- und Transportwege müssen stets freigehalten werden. Fahrräder sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen, und das Fahrradfahren ist auf dem gesamten Schulhof untersagt.

9. Rauch- und Alkoholverbot

Das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) ist auf dem Schulgelände und im Gebäude strikt untersagt. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zum sofortigen Verweis vom Schulgelände. Der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln ist ebenfalls auf dem Schulgelände und im Gebäude verboten und führt bei Zuwiderhandlung zum sofortigen Verweis. Die Schulleitung kann unter bestimmten Umständen Ausnahmen für volljährige Personen genehmigen.

10. Vermeidung von Unfällen

Die Sicherheit unserer Schüler hat an unserer Schule oberste Priorität. Um Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, gelten die Maßnahmen und Regeln zum Schutz der Schülerinnen und Schüler des Sicherheitskonzeptes der Grundschule Wachtum.

11. Meldung von Unfällen

Verletzte Schülerinnen und Schüler melden Unfälle unverzüglich den aufsichtführenden Lehrkräften, der Klassenlehrkraft oder im Sportunterricht der Sportlehrkraft. Die betreffende Lehrkraft ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten oder zu veranlassen. Anschließend ist der Unfall unverzüglich im Sekretariat zu melden, und gegebenenfalls ist ein Unfallprotokoll zu erstellen. Wegeunfälle müssen von den Eltern, sobald sie davon Kenntnis erlangen, unter Angabe konkreter Fakten der Schule gemeldet werden. Schülerinnen und Schüler, die nach einem Wegeunfall die Schule erreichen, melden den Unfall bitte sofort der aufsichtführenden Lehrkraft, der Klassenlehrkraft oder im Sekretariat. Die Eltern kranker oder verletzter Schülerinnen und Schüler werden von der Schule benachrichtigt und holen ihr Kind gegebenenfalls von der Schule ab. Eltern sind zur Angabe einer Notfalltelefonnummer verpflichtet.

11. Aktualisierung von Kontaktdaten (§31NSchG)

Alle Änderungen der Kontaktdaten, wie beispielsweise Adresse oder Telefonnummer, sind dem Sekretariat der Schule unverzüglich mitzuteilen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Erziehungsberechtigten im Notfall umgehend benachrichtigt werden können. Sollten die Kontaktdaten nicht verfügbar sein, wird im Notfall der medizinische Notdienst von der Schule verständigt.

12. Iserv

Unsere Schulserverlösung Iserv ist für die Schülerinnen und Schüler als Arbeitsmedium ab der ersten Klasse zugänglich. Für Eltern und Lehrkräfte sowie nichtlehrendes Personal ist der Iserv zusätzlich als Kommunikations- und Informationsmedium verpflichtend zu nutzen. Eltern erhalten für die Zeit, in der ihr Kind die Grundschule Wachtum besucht, einen Zugang zum Elternkommunikationsmodul. Über dieses Modul werden ihnen Elterninformationen zur Verfügung gestellt. Eltern sind dazu verpflichtet, regelmäßig die Informationen abzurufen und bei Anfrage ihre Einverständniserklärungen dazu abzugeben.

13. Schulfremde Personen und schulische Veranstaltungen

Bei allen schulischen Veranstaltungen ist es grundsätzlich untersagt, Bild- und Tonaufnahmen ohne Einverständnis der betroffenen Personen anzufertigen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Für die Zusammenarbeit mit externen Partnern gelten neben unserer Schulordnung gegebenenfalls auch die Regelungen unserer Kooperationspartner.

C. Unterricht

1. Schulplaner

Um sicherzustellen, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in Bezug auf Gleichheit erfüllt wird, ist der Schulplaner als verbindliches Unterrichtsmaterial anzuschaffen und Teil der Ausstattungspflicht der Erziehungsberechtigten. Der Schulplaner dient der Unterrichtsorganisation und enthält alle wesentlichen Informationen über unsere Schule.

2. Unterrichtsbeginn und –ende

Unterrichtsbeginn: 8.15 Uhr, Aufsicht ab 8:00 Uhr Unterrichtsende: 12:00 Uhr, 13:00 Uhr, 15.30 Uhr Vorzeitige Entlassungen von schulischen Veranstaltungen bedürfen eines rechtzeitig gestellten Antrages durch die Erziehungsberechtigten sowie der Genehmigung der Klassenlehrkraft bzw. Schulleitung. Die Verlässlichkeit der Grundschule Wachtum endet um 13 Uhr. Nach dem individuellen Ende des Schultages verlassen Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und das Schulgelände.

3. Sicherer Schulweg, Schülerbeförderung und Bushaltestelle

Eltern sind für die Sicherheit auf dem Schulweg verantwortlich. Die Schülerbeförderung durch Busse wird durch den Landkreis Cloppenburg übernommen, dieser hat Regeln zum Verhalten während der Busfahrt aufgestellt. Die Grundschule Wachtum trifft zusätzlich Maßnahmen, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten: Die Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des Schuljahres über sicheres Verhalten an der Bushaltestelle, beim Überqueren der Straße und während der Busfahrt informiert und sensibilisiert. An der Bushaltestelle und beim Ein- und Aussteigen wird die Einhaltung der Sicherheitsregeln durch eine Lehrkraft oder eine Aufsichtsperson überwacht. Beim Warten an der Bushaltestelle und während der Busfahrt halten die Schülerinnen und Schüler die vorgeschriebenen Verhaltensregeln ein, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden. Zum Schutz unserer Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen, lernen die Kinder zusätzlich im Unterricht sicheres Verhalten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel das richtige Überqueren von Straßen und das Einhalten von Ampel- und Verkehrsregeln.

4. Pausen und Aufsicht

Nach dem Unterricht stellen Lehrkräfte sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsraum verlassen haben. Anschließend begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zügig in die Pause, zur Betreuung der Verlässlichkeit oder zum Ganztagsangebot, bzw. verlassen die Schule. Während der großen Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich auf den Schulhof, wo mindestens eine Aufsichtsperson anwesend ist. Bei schlechtem Wetter bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen und beschäftigen sich leise (siehe „Pausenregeln“ im schuleigenen Erziehungskonzept). Mindestens eine Aufsichtsperson achtet auf die Einhaltung dieser Regelung.

5. Versäumnisse und Nachweise

Die schriftliche Bestätigung von Versäumnissen ist Sache der Erziehungsberechtigten und muss über den Elternaccount auf dem Iserv erfolgen. Bei längeren Krankheitszeiten von 3 Tagen oder länger ist der Schule ein ärztliches Attest vorzulegen. Eltern benachrichtigen die Schule vor Unterrichtsbeginn über das Abwesenheitsmodul auf dem Iserv, wenn ihr Kind krank ist. Versäumte Unterrichtsinhalte müssen nachgearbeitet werden, entsprechende Aufgaben werden gegebenenfalls von den Lehrkräften über den Iserv zur Verfügung gestellt.

6. Fehlzeiten

Unentschuldigtes Fehlen von Schülerinnen und Schülern für mehr als 3 Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat gilt als Verstoß gegen die Schulpflicht und wird in der Schülerakte vermerkt. Bei anhaltendem Verstoß gegen die Schulpflicht wird die Situation den zuständigen Behörden wie dem Jugendamt oder dem Ordnungsamt gemeldet.

7. Beurlaubungen

Befreiung vom Unterricht für einen Tag aus triftigen Gründen muss rechtzeitig schriftlich und begründet bei der Klassenlehrkraft beantragt werden. Befreiungen für mehr als einen Tag müssen rechtzeitig und begründet bei der Schulleitung beantragt werden. Es gelten besondere Bestimmungen für Befreiungsanträge vor und nach Ferienzeiten/Wochenenden. Die Entscheidung über Befreiungen von der Schule bis zu drei Monaten und anderen verbindlichen schulischen Veranstaltungen trifft die Schulleitung, während die Landesschulbehörde für weitergehende Befreiungen zuständig ist.

8. Allgemeines Verhalten im Schulgebäude

Das richtige Verhalten im Schulgebäude ist von großer Bedeutung, um eine sichere und angenehme Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Dazu gehören Maßnahmen wie das Einhalten von Ruhe und Ordnung in den Klassenzimmern, Fluren und Gemeinschaftsbereichen sowie umweltgerechtes Verhalten und sorgfältiger Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. Ebenso ist respektvolles Verhalten gegenüber Lehrkräften und weiterem schulischen Personal, Mitschülern und dem Eigentum der Schule unerlässlich. Pünktlichkeit bei Unterrichtsbeginn und Verlässlichkeit bei schulischen Verpflichtungen tragen ebenfalls zu einer positiven Atmosphäre bei.

9. Fachräume / Sportstätten

Fachräume dürfen nur unter Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden, unabhängig davon, ob die Tür offen oder verschlossen ist. Während des Sportunterrichts nehmen alle Schülerinnen und Schüler mit Sportschuhen und zweckmäßiger Sportkleidung teil. Straßenschuhe dürfen in der Sporthalle nur nach gründlicher Reinigung getragen werden. Uhren, Ringe, Ketten, Ohrringe, Hals- und Armbänder müssen abgelegt werden. Wenn Ohrringe und Piercings nicht entfernt werden können, müssen sie abgeklebt werden. Schülerinnen und Schüler mit Sehhilfe dürfen ausschließlich entsprechende Sportbrillen oder Kombinationsbrillen tragen, die mit einem Augenarzt besprochen wurden und als sporttauglich gelten. Die Verantwortung liegt bei den Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme am Sportunterricht ohne geeignete Sportbrille ist nicht gestattet. Von Oktober bis Ostern gilt bei uns laut unseren Regeln für den Schwimmunterricht die Mützenpflicht nach dem Schwimmunterricht.

10. Mensa

Bei Anmeldungen zum Ganztag nimmt das Kind am gemeinsamen Mittagessen in der Mensa teil. Dabei stehen zwei Varianten zur Auswahl:

  1. Das Kind bringt selber eine Mahlzeit mit (falls diese erwärmt werden soll, ist von Seiten der Eltern auf mikrowellengeeignete Behälter zu achten).
  2. Das Kind nimmt am kostenpflichtigen Schulessen teil.

In der Mensa gelten allgemein übliche angemessene Umgangsformen und Tischsitten:

  1. In der Mensa essen wir gemeinsam und respektieren das Essen und die Gespräche der anderen.
  2. Wir waschen uns vor dem Essen die Hände und achten auf Hygiene.
  3. Wir nehmen nur so viel Essen, wie wir auch wirklich verzehren können.
  4. Wir achten darauf, dass wir unseren Teller leer essen und nichts verschwenden.
  5. Wir stehen höflich an, um unser Essen zu bekommen, und bedanken uns bei den Mensamitarbeitern.
  6. Wir sprechen nicht mit vollem Mund und achten darauf, nicht zu schlürfen, zu rülpsen oder zu schmatzen, da dies unhöflich ist.
  7. Wir benutzen eine Serviette, um den Mund zu säubern.
  8. Wir räumen unseren Platz auf und hinterlassen die Mensa sauber und ordentlich.
  9. Wir benutzen unsere Bestecke und Geschirr sorgsam und behutsam.
  10. Wir beachten die Anweisungen des Mensapersonals und folgen den geltenden Regeln und Abläufen.

D. Schulhund

Um den respektvollen und sicheren Umgang mit dem Schulhund zu gewährleisten, gelten folgende Regeln:

Sicherheit und Respekt

Vor jeder Interaktion mit dem Schulhund ist die Zustimmung der Lehrkraft einzuholen. Jegliche Annäherung erfolgt behutsam und ruhig.

Richtiges Streicheln

Erlaubtes Streicheln des Schulhundes geschieht entlang des Fells, wobei die Augen, Ohren und Pfoten vermieden werden.

Füttern

Der Schulhund erhält nur Nahrungsmittel, die von der Lehrkraft genehmigt wurden, und wird keinesfalls mit eigenem Essen gefüttert.

Ruhephasen

Während Ruhezeiten des Hundes wird er ungestört gelassen, wenn er sich an seinem Platz befindet.

Hygiene

Nach dem Kontakt mit dem Schulhund ist Händewaschen obligatorisch,um die Sauberkeit zu gewährleisten.

Verantwortung

Die Anweisungen der Lehrkraft bezüglich des Umgangs mit dem Schulhund sind zu befolgen.

Rücksichtnahme

Auf Mitschüler, die allergisch sind oder Angst vor Hunden haben, wird Rücksicht genommen, um ein angenehmes Schulklima zu erhalten.

E. Freiarbeit / Arbeit in Kleingruppen

Im Sinne des Bildungsauftrages (Niedersächsisches Schulgesetz §2) ist es Aufgabe der Schule, die Bereitschaft und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu fördern, selbstständig und in Teamarbeit zu lernen und Leistungen zu erbringen. Zu diesem Zweck stellt die Schule Lehrkräften und Schülern Erfahrungsräume und Gestaltungsfreiheit zur Verfügung, die für die Erfüllung dieses Bildungsauftrages erforderlich sind. Die Schülerinnen und Schüler lernen sowohl gemeinsam in der Klassengemeinschaft als auch in Kleingruppen in verschiedenen Arbeitsräumen, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden. In Phasen der Gruppen- und Partnerarbeit außerhalb des Klassenraums achten die Schülerinnen und Schüler auf eine angemessene Lautstärke, um andere Lerngruppen nicht zu stören. Die Lehrkraft führt eine kontinuierliche, aktive und präventive Aufsicht.

F. Beschwerde- und Konfliktregelung, Schulregeln

Für die Bearbeitung von Beschwerden gibt es an der Grundschule Wachtum klare Vereinbarungen über den Ablauf, die im Erziehungskonzept dargelegt sind. Für Vorfälle, die sich auf dem Schulweg ereignen, wenden sich Eltern und Kinder zur Klärung zunächst direkt an die betroffene Person. Zusätzlich kann die Klassenlehrkraft informiert werden. Vorfälle innerhalb der Schulzeit werden den Aufsichtspersonen bzw. den Klassenlehrkräften mitgeteilt. Bei der Klärung des Vorfalls können unsere Streitschlichter und die Schulsozialarbeit hinzugezogen werden. Die Schulregeln für Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahresplaner in einer für Kinder verständlichen Sprache aufgeführt und werden von den Kindern mit Beginn jedes Schuljahres besprochen. Eltern erkennen die Schulordnung durch eine einmalige Unterschrift an.

G. Fehlverhalten und Pflichtverletzungen

Es ist unbedingt erforderlich, den Anordnungen und Weisungen des gesamten schulischen Personals bedingungslos Folge zu leisten. Verstöße gegen diese Schulordnung können schulrechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gemäß § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden entsprechende Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen gemäß den geltenden Regularien ergriffen.

H. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

Die genannten Anlagen sind integraler Bestandteil der Schulordnung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schulordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Schulordnung unberührt. Die Grundschule Wachtum verpflichtet sich, für unwirksame Bestimmungen eine möglichst ähnliche wirksame Regelung zu treffen. Diese Schulordnung tritt mit Beschlussfassung der Gesamtkonferenz in Kraft und hat unbefristete Gültigkeit.

dokumente/schulordnung.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/03 13:05 von mariakruse