Sicherheitsregeln für unseren Sport- und Schwimmunterricht
1. Hygiene und angemessene Bekleidung: Alle Schüler bringen warme Kleidung (Mantel, Mütze, Schal) für die kalte Jahreszeit mit in die Schule und ziehen diese an, wenn sie zum Schwimmbad gehen. Zudem müssen Schüler die vorgeschriebene Sportkleidung (z.B. T-Shirt, Shorts, Sportleggins) sowie geeignete Turnschuhe für den Sportunterricht tragen. Dies fördert nicht nur die Sicherheit, sondern auch den sportlichen Geist. („Mützenpflicht“ von Oktober bis Ostern)
2. Schwimmausrüstung: Jeder Schüler bringt die zuvor vereinbarten Utensilien für den Schwimmunterricht mit in die Schule (Badeanzug oder -hose, Handtuch, evtl. Bürste, Shampoo und Duschgel). Vor der Abfahrt zum Schwimmbad überprüft er seine Sachen, um sicherzustellen, dass alles vorhanden ist.
3. Versammlungsort: Erst wenn alle Kinder geduscht haben, gehen sie gemeinsam mit der Lehrkraft um das Becken zu einem zuvor besprochenen Versammlungsort. Dort findet die Gruppeneinteilung statt, die im Vorfeld besprochen wurde.
4. Verhalten im Schwimmbad: Niemand läuft im Schwimmbad! Ordnung und Disziplin sind wichtig, um Unfälle zu vermeiden.
5. Sicherheit im Wasser: Niemand geht oder springt ohne Erlaubnis ins Wasser! Alle Schüler müssen auf die Anweisungen der Lehrkräfte achten.
6. Respektvolles Verhalten: Streit und undiszipliniertes Verhalten sind nicht erlaubt! Ein respektvoller Umgang miteinander ist Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Unterricht.
7. Toilettengang: Falls ein Kind während des Unterrichts auf die Toilette muss, meldet es sich ab und muss sich bei der Lehrkraft anmelden, bevor es sich wieder ins Wasser begibt. Das Kind geht auf direktem Weg zur Toilette und kommt auf demselben Weg zurück! Immer, wenn ein Schüler seine Lerngruppe verlässt – egal aus welchen Gründen – muss er sich abmelden und bei der Rückkehr erneut anmelden!
8. Sicherheitsabstand: Nach dem Abzählen darf niemand mehr den Schwimmbeckenbereich betreten! Dies ist notwendig, um die Sicherheit aller Kinder zu gewährleisten.
9. Verbotene Handlungen: Im Schwimmbad und in den Umkleidekabinen ist das Essen und Trinken nicht erlaubt! Dies dient der Hygiene und Sicherheit.
10. Sportkleidung für den Sportunterricht: Im Sportunterricht ist adäquate Sportkleidung (z.B. T-Shirt, Shorts oder Sportleggings) sowie geeignete Turnschuhe Pflicht. Schülerinnen und Schüler, die nicht korrekt gekleidet sind, dürfen nicht am Sportunterricht teilnehmen.
Die Regeln werden zu Beginn des Schuljahres in der Schule mit Ihren Kindern besprochen. Eine absichtliche Nichtbeachtung der Regeln hat einen sofortigen – mindestens kurzzeitigen – Ausschluss vom Schwimmunterricht zur Folge.
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Diese Regeln sollen dazu beitragen, dass der Sport- und Schwimmunterricht für alle Beteiligten sicher und angenehm verläuft.